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Im September 2002 öffnete die Andrássy
Gyula Deutschsprachige Universität in Budapest ihre Pforten.
Hier werden an drei Fakultäten postgraduale Master Studiengänge
angeboten:
- Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft (Informationsbroschüre
als pdf.)
- Internationale Beziehungen (mit den Schwerpunkten Wirtschaft u.
Diplomatie)
- Mitteleuropastudien
Das Lehrprogramm für die Studenten des LL.M-Studiengangs "Vergleichende
Staats- und Rechtswissenschaft" wird von drei Säulen getragen:
1.) Europarecht
2.) Rechtsvergleichend angelegte Lehrveranstaltungen
3.) Interdisziplinäre Ausrichtung |
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zu 1.) Europarecht
Angeboten werden erstens vertiefende Veranstaltungen zum Europarecht
und zwar zum Europrecht in seiner gesamten Breite, d.h. sowohl zu
den weitgehend öffentlich-rechtlich geprägten Themen als
auch zu jenen Gebieten, die eher dem Privatrecht nahe stehen.
Besonderer Wert wird dabei auf ein hohes Maß an Praxisbezogenheit
und auf große Aktualität des Lehrangebots gelegt: So werden
beispielsweise in den entsprechenden Lehrveranstaltungen sehr viele
Entscheidungen der Europäischen Gerichte mit den Studenten besprochen
und zwar nicht nur "Klassiker", sondern gerade auch höchst
aktuelle Judikate.
Zukünftig wird insoweit zunehmend der Blick auf Entscheidungen
zu richten sein, an denen sich die Probleme und natürlich auch
die Erfolge der Beitrittsstaaten bei der Umsetzung der einschlägigen
europäischen Vorschriften festmachen lassen. |
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zu 2.) Rechtsvergleichend angelegte
Lehrveranstaltungen
Zweitens werden im Rahmen des Grundstudiums rechtsvergleichend angelegte
Lehrveranstaltungen angeboten und zwar ebenfalls sowohl auf dem Bereich
des öffentlichen Rechts (z.B. Vergleichendes Staats- und Verfassungsrecht)
als auch auf dem Gebiet des Privatrechts (z.B. Europäisches Privatrecht,
Europäisches Gesellschaftsrecht). Unter dem Gesichtspunkt der
Rechtsvergleichung wird in diesen Lehrveranstaltungen nicht das Ziel
verfolgt, möglichst die jeweiligen Regelungen aus sämtlichen
aktuellen und künftigen EU-Mitgliedstaaten umfassend darzustellen
- ein solches Programm würde Lehrende und Lernende gleichermaßen
überfordern. Statt dessen wird das Hauptaugenmerk auf die Vermittlung
von Wissen über die konzeptionellen Grundlagen der behandelten
Vorschriften gelegt: Dargestellt werden sollen die nationalen Rechtsordnungen
vorrangig insoweit, wie sie auf den behandelten Bereichen unterschiedliche
Konzeptionen verfolgen - hierbei geht es vor allem darum, bei den
Studenten Verständnis und Respekt für das Anliegen von rechtlichen
Bestimmungen zu entwickeln, die von der eigenen (nationalen) Rechtsordnung
erheblich abweichen. Soweit auf der europäischen Ebene bereits
vereinheitlichtes bzw. angeglichenes Recht existiert, sollen jeweils
die konzptionellen Grundlagen dieses Rechts herausgearbeitet und die
hieraus angestoßenen Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen
behandelt werden. Es kennzeichnet das Lehrangebot der Andrássy
Universität bereits jetzt, dass im Rahmen der rechtsvergleichenden
Lehrveranstaltungen die Rechtsordnungen der Betrittsstaaten besondere
Berücksichtigung finden. |
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zu 3.) Interdisziplinäre Ausrichtung
Der Grundstudiengang an der Fakultät für Vergleichende Staats-
und Rechtswissenschaft der Andrássy Universität ist drittens
schließlich durch seine interdisziplinäre Ausrichtung gekennzeichnet.
Zum einen bietet bereits die Fakultät selbst verschiedene Lehrveranstaltungen
auf dem Gebiet der Politikwissenschaft an, zum anderen hält der
Studienplan die Studenten dazu an, Lehrveranstaltungen aus dem Angebot
der anderen Fakultäten zu belegen. Diese interdisziplinäre
Ausrichtung entspricht nicht nur dem Generalentwurf der Andrássy
Universität, sie ist auch aus Sicht des juristischen Ausbildungsprogramms
elementar geboten: So setzt beispielsweise eine wirklich fundierte
Beschäftigung mit der (künftigen) Umsetzung des Europarechts
in den Beitrittsstaaten Kenntnisse über jene Wirkbedingungen
voraus, auf welche die europäischen Regelwerke hier stoßen;
eine auf die konzeptionellen Grundlagen ausgerichtete Rechtsvergleichung
benötigt darüber hinaus Wissen um die Pfadbestimmung der
verschiedenen Rechts-und Gesellschaftskulturen, u.a.m. Die Professoren
der Rechtswissenschaft bringen zudem rechtshistorische Forschungsschwerpunkte
und die Lehrbefugnis für Privatrechtsgeschichte der Neuzeit bzw.
Verfassungsgeschichte der Neuzeit ein. |
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