Dr. Christian Schubel
ordentlicher Professor an der Andrássy Universität Budapest

Andrássy Universität Budapest

 




Im September 2002 öffnete die Andrássy Gyula Deutschsprachige Universität in Budapest ihre Pforten. Hier werden an drei Fakultäten postgraduale Master Studiengänge angeboten:

- Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft (Informationsbroschüre als pdf.)
- Internationale Beziehungen (mit den Schwerpunkten Wirtschaft u. Diplomatie)
- Mitteleuropastudien

Das Lehrprogramm für die Studenten des LL.M-Studiengangs "Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft" wird von drei Säulen getragen:

1.) Europarecht
2.) Rechtsvergleichend angelegte Lehrveranstaltungen
3.) Interdisziplinäre Ausrichtung
zu 1.) Europarecht
Angeboten werden erstens vertiefende Veranstaltungen zum Europarecht und zwar zum Europrecht in seiner gesamten Breite, d.h. sowohl zu den weitgehend öffentlich-rechtlich geprägten Themen als auch zu jenen Gebieten, die eher dem Privatrecht nahe stehen.
Besonderer Wert wird dabei auf ein hohes Maß an Praxisbezogenheit und auf große Aktualität des Lehrangebots gelegt: So werden beispielsweise in den entsprechenden Lehrveranstaltungen sehr viele Entscheidungen der Europäischen Gerichte mit den Studenten besprochen und zwar nicht nur "Klassiker", sondern gerade auch höchst aktuelle Judikate.
Zukünftig wird insoweit zunehmend der Blick auf Entscheidungen zu richten sein, an denen sich die Probleme und natürlich auch die Erfolge der Beitrittsstaaten bei der Umsetzung der einschlägigen europäischen Vorschriften festmachen lassen.
zu 2.) Rechtsvergleichend angelegte Lehrveranstaltungen
Zweitens werden im Rahmen des Grundstudiums rechtsvergleichend angelegte Lehrveranstaltungen angeboten und zwar ebenfalls sowohl auf dem Bereich des öffentlichen Rechts (z.B. Vergleichendes Staats- und Verfassungsrecht) als auch auf dem Gebiet des Privatrechts (z.B. Europäisches Privatrecht, Europäisches Gesellschaftsrecht). Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsvergleichung wird in diesen Lehrveranstaltungen nicht das Ziel verfolgt, möglichst die jeweiligen Regelungen aus sämtlichen aktuellen und künftigen EU-Mitgliedstaaten umfassend darzustellen - ein solches Programm würde Lehrende und Lernende gleichermaßen überfordern. Statt dessen wird das Hauptaugenmerk auf die Vermittlung von Wissen über die konzeptionellen Grundlagen der behandelten Vorschriften gelegt: Dargestellt werden sollen die nationalen Rechtsordnungen vorrangig insoweit, wie sie auf den behandelten Bereichen unterschiedliche Konzeptionen verfolgen - hierbei geht es vor allem darum, bei den Studenten Verständnis und Respekt für das Anliegen von rechtlichen Bestimmungen zu entwickeln, die von der eigenen (nationalen) Rechtsordnung erheblich abweichen. Soweit auf der europäischen Ebene bereits vereinheitlichtes bzw. angeglichenes Recht existiert, sollen jeweils die konzptionellen Grundlagen dieses Rechts herausgearbeitet und die hieraus angestoßenen Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen behandelt werden. Es kennzeichnet das Lehrangebot der Andrássy Universität bereits jetzt, dass im Rahmen der rechtsvergleichenden Lehrveranstaltungen die Rechtsordnungen der Betrittsstaaten besondere Berücksichtigung finden.
zu 3.) Interdisziplinäre Ausrichtung
Der Grundstudiengang an der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft der Andrássy Universität ist drittens schließlich durch seine interdisziplinäre Ausrichtung gekennzeichnet. Zum einen bietet bereits die Fakultät selbst verschiedene Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet der Politikwissenschaft an, zum anderen hält der Studienplan die Studenten dazu an, Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der anderen Fakultäten zu belegen. Diese interdisziplinäre Ausrichtung entspricht nicht nur dem Generalentwurf der Andrássy Universität, sie ist auch aus Sicht des juristischen Ausbildungsprogramms elementar geboten: So setzt beispielsweise eine wirklich fundierte Beschäftigung mit der (künftigen) Umsetzung des Europarechts in den Beitrittsstaaten Kenntnisse über jene Wirkbedingungen voraus, auf welche die europäischen Regelwerke hier stoßen; eine auf die konzeptionellen Grundlagen ausgerichtete Rechtsvergleichung benötigt darüber hinaus Wissen um die Pfadbestimmung der verschiedenen Rechts-und Gesellschaftskulturen, u.a.m. Die Professoren der Rechtswissenschaft bringen zudem rechtshistorische Forschungsschwerpunkte und die Lehrbefugnis für Privatrechtsgeschichte der Neuzeit bzw. Verfassungsgeschichte der Neuzeit ein.